Gültigkeit laut Aufdruck (Kleingedrucktes) : 36 Monate ab Freischaltung
Was ist der Zeitpunkt der Freischaltung?
Unter Freischaltung versteht ARAL den Zeitpunkt des Kauf der Tankkarte, NICHT den ersten Einsatz der Tankkarte!
Wenn ihr eine Tankkarte (ARAL SuperCard) z.B. zur Weihnachtsfeier vom Chef bekommt kann diese evtl. bereits mehrere Monate alt sein und früher ihre Gültigkeit verlieren.
Wie finde ich heraus wann die Freischaltung (= Kauf) der Karte erfolgte?
Das Kaufdatum und damit das Datum der Freischaltung steht NUR auf dem dabei ausgehändigten Kassenbeleg!
Damit kennt man dann auch das Ablaufdatum, also 36 Monate bzw. 3 Jahre später.
Neuerdings kann man wohl auf der Homepage von Aral den Status der Karte abfragen: aral-supercard.de - kartenguthaben-abrufen
Ob es diese Seite im Mai 2020 schon gab weiß ich nicht, jedenfalls war mir diese damals nicht bekannt.
Kaufdatum und ursprünglicher Kaufbeleg sind leider nicht mehr bekannt bzw. nicht mehr vorhanden.
Ich habe die Karte nur gelegentlich zum Tanken des Motorrad verwendet.
Restguthaben laut letztem Kassenbeleg (beim Tanken mit der Tankkarte bezahlt): 28,04€ am 23.05.2020
Am 12.04.2021 mein letzter Versuch die Karte bei ARAL zum Bezahlen zu verwenden: „Karte verfallen“
Unter www.aral-supercard.de das Guthaben der Karte am 12.04.2021 abgefragt: „Gültigkeit abgelaufen“
Weitere Infos: keine, nur ein Link zum eine neue Karte bestellen.
Also Kontakt mit ARAL gesucht und über LINK das Kontaktformular bemüht (12.04.2021).
… jetzt warte ich erstmal auf die Rückmeldung von ARAL …
In der Zwischenzeit mache ich mir Hoffnung auf Basis diverser (älterer) Foren Beiträge in denen oft folgende Antwort von ARAL beschreiben wird:
„Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Nach Prüfung Ihrer Aral SuperCard müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass Ihre Aral SuperCard bereits am abgelaufen und damit nicht mehr einlösbar ist.
Wie in unseren AGB vermerkt, haben die Aral SuperCards eine Gültigkeit von 36 Monaten ab Freischaltung.
Als führendes Tankstellenunternehmen sind wir für unsere Kulanz bekannt, allerdings endet diese, wenn die Aral SuperCard länger als 1 Jahr abgelaufen ist.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nicht entsprechen können und wünschen Ihnen allzeit gute und sichere Fahrt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Aral SuperCard Team“ (Laut Forum von 2015)
So ich habe nun doch recht schnell eine Antwort von ARAL erhalten:
Man hat wohl alle Karten (auch meine) auf die neue Regelung mit der monatliche Bereitstellungsgebühr (siehe weiter unten) umgestellt, und meine Karte sei in der Zwischenzeit abgelaufen. Soll wohl heißen die Gebühren haben das Guthaben aufgebraucht. Das Geld ist weg.
LEIDER OHNE EINEN HINWEIS AN MICH, z.B. auf dem letzten Beleg!
Kurz um, für mich wird es NIE WIEDER eine Tankkarte geben. Ich fürchte bei vielen ähnlichen Gutscheinkarten bzw. Guthabenkarten wird es nicht viel besser sein…!
Kundenservice und faire Firmenpolitik gehen meiner Meinung nach jedenfalls anders!
Mal nebenbei, wie kann es sein, dass Regeln für einen Gutschein hier zur Anwendung kommen, wo doch „Aral SuperCard“ und nicht Gutschein auf der Karte drauf steht… .
Ich hoffe euch damit vor dem selben Fehler bewahren zu können. Wenn man nach dem Thema abgelaufener Tankkarte sucht findet man leider etliche Hilfesuchende denen sehr oft das Guthaben der Karte auch nicht mehr erstattet wurde!
Leider scheint hier mal wieder das Kleingedruckte zu gewinnen.
„Wie lange ist meine Aral SuperCard gültig?
Da es sich bei der Aral SuperCard handelt es sich um ein sogenanntes E-Geld-Produkt handelt, ist sie daher unbegrenzt gültig und ihr Guthaben verfällt nicht. Allerdings wird ab dem 37. Monat eine monatliche Bereitstellungsgebühr in Höhe von 0,85 Euro erhoben. Ab dem 61. Monat wird eine monatliche Bereitstellungsgebühr von 20,- Euro erhoben. Die Bereitstellungsgebühr wird vom auf der Karte verfügbaren Guthaben abgezogen, bis dieses vollständig verbraucht ist. Keinesfalls erfolgt eine Berechnung von Entgelten, die über das verfügbare Guthaben hinausgehen. “ (Aufgerufen am 12.04.2021 um 18:50Uhr) LINK zu aral-supercard.de
Diese Information findet sich auch in den AGBs „Allgemeine Geschäftsbedingungen Aral SuperCard (B2C) ab 3. August 2020“ , wie lange diese Gebührenerhebung aber schon läuft weiß ich nicht.
„Verjährung: Wie lange sind Gutscheine gültig?
Auch wenn auf einem Gutschein keine Befristung vermerkt ist, kann der Bon nicht unbegrenzt lange eingelöst werden. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Anschließend muss der Anbieter weder den Gutschein einlösen noch den darauf vermerkten Geldwert abzüglich seines entgangenen Gewinns erstatten. Deshalb müssen Sie auch einen unbefristeten Gutschein spätestens innerhalb von drei Jahren einlösen**. Die Frist beginnt jedoch immer erst am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Beispiel: Sie werden zum Geburtstag mit einem Gutschein beschenkt, der im Mai 2019 erworben wurde. Diesen Gutschein müssen Sie bis spätestens zum 31. Dezember 2022 einlösen.“ (Aufgerufen am 12.04.2021 um 19:20Uhr)
verbraucherzentrale-bawue.de - Gutscheine als Geschenk: So lange sind sie gültig